Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) für die City-Streife gesucht
Die City Schutz GmbH mit ihrem Hauptsitz in Schönburg (bei Naumburg in Sachsen-Anhalt), ist ein eigenständiges, konzernunabhängiges Sicherheitsunternehmen mit derzeit mehr als 1000 Mitarbeitern und weit über 1200 Kunden aus verschiedenen Branchen bundesweit. Seit 1990 ist die City Schutz GmbH in allen Sparten des Wach- und Sicherheitsgewerbes beständig tätig und überzeugt durch ihre Qualitätstreue und Zuverlässigkeit.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir zur Verstärkung unserer Teams mehrere Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) für die City-Streife.
Das erwartet Sie:
- Kontrollen der allgemeinen Gefahrenabwehr im Stadtzentrum von Halberstadt
- Kontrolle des Alkoholverbots in der Innenstadt
- Arbeitszeiten: Montag- Freitag 13:00 Uhr- 20:00 Uhr/ Samstag 13:00 Uhr – 19:00 Uhr
Das zeichnet Sie aus:
- IHK Sachkunde gem. §34a GewO.
- Sie sind idealerweise im Besitz eines Brandschutzhelfernachweises und sind Betriebssanitäter (gültiger Nachweis).
- Sie bringen ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis mit.
- Zudem sind Sie zuverlässig, kommunikativ und verantwortungsbewusst
- freundliches und gepflegtes Auftreten
Das bieten wir Ihnen:
- Die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt 15,82€
- Vollzeit, Teilzeit und Minijob möglich
- Der Einsatz findet nach Möglichkeit wohnortsnah statt
- Monatlicher Dienstplan
- 24/7 Erreichbarkeit der Personaldisposition
- Arbeit im Team
- Qualifizierte Einarbeitung
- Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in einem erfolgreichen Unternehmen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Mitarbeiterrabatte
Das sollten Sie noch wissen:
Bitte beachten Sie, dass schriftlich eingereichte Bewerbungen beim Arbeitgeber, nur dann zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens anfallende Kosten, wie z.B. Porto oder Fahrtkosten, werden von der City Schutz GmbH nicht erstattet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.