Online-Abwesenheitsbeleg

Der Online-Abwesenheitsbeleg wird direkt an die zuständigen Abteilungen geleitet. Sie erhalten eine Kopie der versandten Mail an ihre Mailadresse.

Wir bitten um Verständnis, dass nur autorisierte Eingaben bearbeitet werden können. Geben Sie nur die Mailadresse an, auf welcher Sie auch Ihren Dienstplan erhalten.

Wichtiger Hinweis!

Sie haben einen tariflichen Urlaubsanspruch. Basierend auf den jeweils anzuwendenden Tarifverträgen des BDSW gelten für Ihre Urlaubsansprüche folgende Verfallsfristen: Der Jahresurlaub und der Zusatzurlaub nach SGB IX müssen im laufenden Kalenderjahr spätestens bis zum 31.12. genommen werden. Werden Jahresurlaub und/oder Zusatzurlaub nach SGB IX bis zum 31.12. nicht genommen, verfallen diese grundsätzlich ersatzlos, d.h. sie können nicht mehr genommen und auch nicht abgegolten werden. Nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe (z.B. Unterbesetzung wegen eines besonders hohen Krankenstandes) oder in Ihrer Person liegender Gründe (z.B. Krankheit) können Urlaubsansprüche auf das Folgejahr übertragen werden. Für die Übertragung ist zwingend ein Antrag zu stellen. Der Resturlaub muss bis zum 31.3. des nächsten Jahres genommen werden. Wird der Resturlaub bis zum 31.3. nicht genommen, verfällt er ersatzlos, d.h. er kann nicht mehr genommen oder finanziell abgegolten werden. Eine Verlängerung des Übertragungszeitraums ist nicht möglich.

Ihren konkreten Urlaubsanspruch finden sie auf Ihren jeweiligen Entgeltbescheinigungen.

Abwesenheitsbeleg - Formular

Art der Abwesenheit