Sicherungsposten – Mannlochwachen (m/w/d)
Die City Schutz GmbH mit ihrem Hauptsitz in Schönburg (bei Naumburg in Sachsen-Anhalt), ist ein eigenständiges, konzernunabhängiges Sicherheitsunternehmen mit derzeit mehr als 1000 Mitarbeitern und weit über 1200 Kunden aus verschiedenen Branchen bundesweit. Seit 1990 ist die City Schutz GmbH in allen Sparten des Wach- und Sicherheitsgewerbes beständig tätig und überzeugt durch ihre Qualitätstreue und Zuverlässigkeit.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir zur Verstärkung unseres Teams mehrere Sicherungsposten – Mannlochwachen (m/w/d) für Leuna.
Das erwartet Sie:
- Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung, Brandschutzausrüstung und der Kommunikationsgeräte
- Dokumentation der Anzahl der Personen die im Bereich arbeiten
- Absicherung der Person im Behälter und rechtzeitiges Erkennen von Gefahren
- Freihalten der Einstiegsöffnung
- Rettungsmaßnahmen einleiten
Das zeichnet Sie aus:
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer
- Betrieblicher Ersthelfer
- Atemschutzgeräteträger nach DGUV 112 / BGR 190 (Pressluftatmer)
- Schichten- und Wochenendarbeit
- deutsche Sprache in Wort und Schrift (B1)
- eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis
- zuverlässig, kommunikativ und verantwortungsbewusst
Das bieten wir Ihnen:
- einen attraktiven Haustarifvertrag + tägliche Auslöse + Zulagen
- Unterkunft wird gestellt
- Monatlicher Dienstplan
- 24/7 Erreichbarkeit der Personaldisposition
- Qualifizierte Einarbeitung
- Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten in einem erfolgreichen Unternehmen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Mitarbeiterrabatte
Das sollten Sie noch wissen:
Bitte beachten Sie, dass schriftlich eingereichte Bewerbungen beim Arbeitgeber, nur dann zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens anfallende Kosten, wie z.B. Porto oder Fahrtkosten, werden von der City Schutz GmbH nicht erstattet.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.